Die neue Generation der Speicherheizung
Laden, wenn es wenig kostet - Wärme, wenn Sie sie brauchen
FAQ - Häufige Fragen
Ihre Heizlösung - zukunftssicher und kostengünstig
Unsere Speicherheizung ist eine sehr ausgereifte und langlebige Speicherheizungen eines marktführenden Herstellers.
Anders als herkömmliche Nachtspeicherheizungen, sind die neuen Geräte über das mobile Internet mit unserem IT-System verbunden.
Egal wie die Anforderungen sich ändern, neue Funktionen und technische Updates lassen sich jederzeit von Ferne umsetzen.
Die grundsätzliche Funktionsfähigkeit ist aber auch ohne die Internetanbindung gewährleistet.
Der Austausch gegen die alten Nachspeicherheizungen erfolgt unter Nutzung der vorhandenen Stromanschlüsse und Aufstellplätze. Der Umrüstungsaufwand ist daher minimal.
Im laufenden Betrieb verbrauchen die neuen Geräte aufgrund des verbesserten Wärmemanagements und der intelligenten Beladung mit Witterungsprognose deutlich weniger Strom. Richtig günstig wird es, wenn das System die günstigen Stromzeiten dynamischer Tarife zur Beladung nutzt und der Speicher die Wärme später dosiert abgibt.
Nein, die Speicherheizungen von Electric Green Heating verfügen über eine eigene witterungsführte Beladungssteuerung. Eine vorhandene lokale Beladungssteuerung wird nicht mehr benötigt.
Eine Alternative ist die Umrüstung des Heizsystems auf eine Wärmepumpe. Großer Vorteil sind die geringen Stromverbräuche im Betrieb. Fehlende Heizleitungen und großflächige Heizkörper erfordern jedoch hohen Aufwand in der Umrüstung. Hinzukommen mögliche Dämm-Maßnahmen und Platzbedarfe, die diese Alternative meist unwirtschaftlich machen.
Infrarotheizungen stellen eine weitere Alternative dar. Vorteile sind die geringen Umrüst- und Gerätekosten. Diese Heizungstechnik verfügt allerdings über keine oder nur eine sehr geringe Speichermöglichkeit der Wärme, sodass die Nutzung günstiger Stromzeiten und -tarife meist nicht möglich ist. Abzuwägen ist auch das individuelle Empfinden einer reinen Strahlungswärme.
Ja, das neue Heizungsgesetz (§ 71d GEG) enthält auch für die Zukunft kein Verbot für den Betrieb von elektrischen Speicherheizungen.
Der Einbau neuer Speicherheizungen ist teilweise an Voraussetzungen geknüpft, insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser jedoch ausdrücklich erlaubt. Der Austausch defekter Geräte ist immer möglich.